Der 6. Prozesstag dauerte nur 10 Minuten, da Christian erkrankt ist und nicht an der Verhandlung teilnahm. Es wird auf den 19.10. vertagt – vorausgesetzt, Christian geht es wieder besser – die Zeugin S. soll nun für den 30.10. erneut geladen werden. Am 19.10. soll die unsägliche Verlesung fortgesetzt werden.
16.10. Prozessbericht
Das Landgericht bereitet Verwertung erfolterter Aussagen von Hermann Feiling vor
Pressemitteilung Rote Hilfe e.V. und Solidaritätskomitee Frankfurt am Main
Im Strafprozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger beabsichtigt das Landgericht Frankfurt jetzt die Verwertung von Aussagen, die unter folterähnlichen Zuständen gewonnen wurden. Schon zu Beginn des letzten Verhandlungstages war die Zeugin S. vorgeladen worden, die 1982 aufgrund der Aussagen des schwer traumatisierten Hermann Feiling verurteilt worden war. Die Zeugin weigerte sich, Aussagen zu machen, weil sie nach wie vor davon überzeugt ist, dass die Aussagen Hermann Feilings nicht verwertet werden dürfen. Sie strebt deshalb in ihrem eigenen alten Verfahren eine Wiederaufnahme an. Das Gericht verhängte gegen sie ein Ordnungsgeld und drohte ihr Beugehaft an, sollte sie am 19.10.2012 weiterhin nicht aussagewillig sein. Weiterlesen
Angedrohte Beugehaft, fürsorgliche Verhöre… 5. Prozesstag gegen Sonja Suder und Christian Gauger (12.10.)
Am heutigen Prozesstag ist die Zeugin S. geladen und betritt mit ihrem Rechtsbeistand den Gerichtssaal. RA Borowsky fordert als Zeugenbeistand beigeordnet zu werden und erklärt für seine Mandantin, dass ihre damalige Verurteilung 1982, die auf angeblichen Aussagen von Hermann F. basieren, von ihr akzeptiert worden war, weil sie Hermann F. eine weitere Belastung ersparen wollte. Sie ist bis heute der festen Überzeugung, dass Hermann F. nicht vernehmungsfähig war und will dieser Position Nachdruck verleihen, indem sie ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebt und deswegen von dem Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch macht.
Die Staatsanwaltschaft hat keine Einwände gegen die Beiordnung des Anwalts als Zeugenbeistand, verlangt aber, dass die Zeugin aussagt. Die Verteidigung widerspricht dieser Sichtweise und erklärt, dass die Zeugin nichts sagen muss, weil sie wegen der unzulässigen Vernehmung von Feiling mit Recht ein Wiederaufnahmeverfahren durchführen können muss. Weiterlesen
Prozessbericht vom Freitag, dem 12. Oktober 2012 (Ergänzung)
Der entscheidende Punkt des 5. Verhandlungstages war die Ablehnung der Zeugin S., sich zu den Anklagevorwürfen vernehmen zu lassen. S., die als damalige Lebensgefährtin des schwerverletzten H. F. den Alptraum seiner totalen Auslieferung an die Polizei miterlebt hat, zeigt sich entschlossen, sich nicht an einem Prozess zu beteiligen, der sich wesentlich auf die unter diesen extralegalen Umständen aus H. F. herausgequetschten Aussagen stützt. Im Gegenteil. Die von den Anwälten von Sonja Suder und Christian Gauger geforderte ausstehende Prüfung, ob diese sog. Aussagen überhaupt gerichtlich verwendet werden dürfen, eröffnet für Frau S. die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme ihres damaligen RZ-Verfahrens zu bewirken – jedenfalls dann, wenn sich auch für das Gericht herausstellt, dass die Vernehmungen unter folterähnlichen Bedingungen stattgefunden haben und damit keinerlei rechtliche Grundlage für eine Verurteilung von wem auch immer bieten und geboten haben. Dies teilte der Anwalt der Zeugin, RA Borowsky, dem Gericht mit und beantragte gleichzeitig seine Bestellung als Zeugenbeistand. Weiterlesen
5. Prozesstag: Zeugin wurde Beugehaft angedroht
Im heutigen (5.) Prozesstag wurde der Zeugin S. seitens des Gerichts angedroht, dass sie in Beugehaft genommen wird. Die als Zeugin vorgeladene S., die bereits Ende der 1970er Jahre im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Revolutionäredn Zellen verurteilt worden war, hatte am heutigen Prozesstag jegliche Aussagen zum Anklagekomplex verweigert. Richterin Stock gab ihr bis zum Prozesstag am nächsten Freitag Zeit diese Entscheidung nochmal zu überdenken. Wenn sie daran festhalte, würde sie in Erzwingungshaft genommen werden.
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