Sonja ist seit dem 15. September 2011 inhaftiert. Sie ist gegenüber anderen weiblichen Untersuchungsgefangenen keinen besonderen Haftbedingungen unterworfen. Sie hat pro Tag eine Stunde Hofgang und in der Untersuchungshaftabteilung für Frauen Umschluss mit anderen Gefangenen.
Die offen zu Tage getretenen Schwierigkeiten bei der Geltendmachung ihres Rechts auf Besuch, auf Bücher und Zeitungen liegen in organisatorischen Problemen begründet, die auch die anderen Mitgefangenen betreffen.
Mitteilung von RA Hartmann