Der kurze Prozesstag von 9:00 bis 11:30h bot außer schläfrigen Polizisten und Jung-BKA’lern (in Zivil) im Zuschauerraum einen BKA-Menschen als Zeugen, seines Zeichens „Sprengstoff-Experte“. Er stellte zwei Gutachten des BKA zu den Anschlägen der RZ gegen die KSB, Frankenthal (30.8.77) und den Königssaal des Heidelberger Schlosses (18.5.78) vor.
Der BKA-Mensch war nicht in der Lage, einen Satz aus den Gutachten einigermaßen fehlerfrei abzulesen und sprach äußerst undeutlich, so dass es eine Qual war, ihm zuzuhören. In der Stellungnahme des BKA wurden die beiden Sprengsätze en détail beschrieben. Interessant war lediglich, dass im Protokoll zum KSB-Anschlag offensichtlich in einem Satz die (Nicht-)Funktionsweise des Weckers von „immer funktionsfähig“ nachträglich in „nicht mehr funktionsfähig“ verändert wurde, was auch der Richterin auffiel. Beim Sprengsatz, der in Heidelberg gezündet wurde, betonte der BKA-Mensch, dass dabei ein Wecker der gleichen Marke wie beim Unfall von Hermann Feiling (23.6.78) verwendet wurde.
Weder von Seiten der Staatsanwälte noch der Anwälte von Sonja wurden in größerem Umfang Fragen an den BKA-Menschen gestellt, so dass der schon um 11:30 entlassen werden konnte.
Ein Beweisantrag von RA Bremer hatte die Verlesung des seinerzeitigen Sternsdorff-Gutachtens zur Anwendbarkeit der Kronzeugenregelung bei Klein zum Inhalt. Dem Verlesungsantrag wurde stattgegegen, die Ausführungen von Sternsdorff wurden verlesen. Kronzeuge Klein hatte ja hier im Verfahren bestritten, dass die Frage der Kronzeugenregelung für ihn jemals diskutiert wurde.
2.7. kurzer Prozesstag
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