Wie angekündigt, wurde der Zeuge KHK Klose vom BKA Meckenheim gehört. Er hatte nach Festnahme und Aussagen von Klein die Ermittlungen gegen Sonja und Christian übernommen und den Haftbefehl u.a. wegen OPEC-Waffenanlieferungen bzw. Anwerbegespräche gegen Sonja mit forciert. Herr Klose war auch nach der Festnahme von Sonja und Christian im Januar 2000 in Paris und bei einer Hausdurchsuchung im März 2000 in einer Wohnung in Lille anwesend.
Auch wenn noch erheblich jünger als seine inzwischen pensionierten BKA-Kollegen, konnte er ebenfalls nicht viele neue Erkenntnisse beisteuern. Klose hatte sich mit den gefälschten/verfälschten Pässen beschäftigt, konnte jedoch nicht ermitteln, wie diese Ausweispapiere in die Wohnung in Lille bzw. in den Besitz von Sonja und Christian gelangt waren/ sein sollen. Ebenso wenig konnte er zu dem Aufenhalt von Sonja und Christian zwischen 1978 und 1993 ermitteln. Der Mietvertrag für die Wohnung in Lille begann ab 1993, sodass sie möglicherweise ab 1993 dort gewesen seien. In der Wohnung in Lille wurden sehr wenig persönliche Gegenstände gefunden, Fotos waren aus einem Fotoalbum entfernt worden, Fingerabdrücke konnten nicht sichergestellt werden. Wie dies allerdings zustande kam, konnte der Zeuge Klose nicht sagen. Da er auch nicht mehr sagen konnte, ob die Wohnung in Lille zwischen der ersten und zweiten Durchsuchung versiegelt war, ließ sich nicht nachvollziehen, wer die Wohnung in der Zwischenzeit betreten konnte und von wem sie ggf. „geputzt“ wurde.
Auch auf weitere Fragen, z.B. nach der Herkunft von damals sichergestelltem Geld, konnte er nichts wirklich ermitteln; auch nicht dazu, wie Sonja und Christian ihren Lebensunterhalt in Frankreich finanziert hätten. Hierzu hatte der BKAler Klose u.a. den Kronzeugen Tarek Mousli (Berlin) befragt, der jedoch nur Vermutungen in Richtungen Unterstützung durch RZ-Zellen im Ruhrgebiet zu bieten hatte. Mit Tarek Mousli hat Klose offensichtlich öfter geredet, doch dieser konnte ihm auch bei der Entschlüsselung eines sog. Digital diarys nicht weiterhelfen.
Sonja und Christian hatten bei ihrer damaligen Festnahme in Frankreich nur Angaben zu ihren Ausweispapieren gemacht. Ihre Identifizierung erfolgte durch Fingerabdrücke. Der Zeuge wollte Angabe einer Schwester von Christian einführen, dies wurde jedoch durch die Verteidiger von Sonja unterbrochen, weil die Schwester ein Zeugnisverweigerungsrecht hätte und zunächst geprüft werden müsste, ob sie heute von diesem Recht Gebrauch machen würde. Die Staatsanwältin meinte, dies mit dem Hinweis entkräften zu können, dass das ja auf die Schwester nicht zutreffen müsse, auch wenn heute „alle“ die Aussage verweigern würden. Mit „alle“ war Sibylle Straub gemeint, die seit über zwei Monaten in Beugehaft ist.
Das Gericht wollte diesen Disput jedoch nicht weiter zuspitzen und befragte den Zeugen nicht mehr zu den seinerzeitigen Angaben der Schwester.
Empört zeigt sich der Zeuge Klose, dass die französischen Behörden damals Sonja und Christian bereits nach einigen Wochen wieder freiließen und die Frankfurter Staatsanwaltschaft und das BKA hiervon erst aus Medienberichten erfuhren. Die Zusammenarbeit der französischen Behörden ließ damals wohl noch zu wünschen übrig. Die Befragung des Zeugen Klose ist nach knapp zwei Stunden mit Pause abgeschlossen.
Es folgten noch Anträge der Verteidigung, mit denen u.a. der Verwertung von Zeugenaussagen widersprochen wurde oder der Verwertung von sichergestellten Gegenständen aus einer Wohnung in Wiesbaden im Jahr 1977, da kein Nachweis vorliegt, dass es sich um Waffen und Sprengstoff handelt, die bereits 1975 in Wien benutzt wurden.
Weitere Anträge befassten sich mit der Glaubwürdigkeit von Klein z.B. hinsichtlich der Frage Diskussion Kronzeugenregelung für ihn.
Die Richterin verwies dann auf die weiteren nächsten Verhandlungstage: am 02.07. wird ein Zeuge Dr. Ibisch als Sachverständiger zum Brandanschlag KSB gehört; am 05. und 09.07.2013 ist erneut Dr. Haag, um weiter zur Vernehmungsfähigkeit von Hermann Feiling befragt zu werden.
Der nächste Verhandlungstermin ist der 02.07.2013.