Am Verhandlungstag vom 19.04. wurde der Zeuge Klein weiter vernommen. Gleich zu Beginn stellte Rechtsanwalt Bremer einige Fragen nach dem bei der Geiselnahme der OPEC-Konferenz mitgebrachten Sprengstoff: ob der Einsatz von Sprengstoff von vorne herein geplant gewesen sei, ob bei den aus Libyen gelieferten Waffen auch Sprengstoff dabei gewesen sei, ob er selbst Sprengstoff gesehen habe und wie der ausgesehen habe.
Rechtsanwalt Hartmann beanstandete die Fragen, sie seien schon dahingehend beantwortet, dass der Einsatz von Sprengstoff von Anfang an geplant gewesen sei und zwar des mit den Waffen aus Libyen zu liefernden Sprengstoffs, dass er ihn aber nicht gesehen habe. Diese Beanstandung hätte erforderlich gemacht, dass sich das Gericht noch einmal mit den früheren Angaben Klein auseinandersetzte, die möglicherweise an der Kammer vorbeigegangen sind. Denn das Gericht hatte in der Begründung der Ablehnung eines Antrags der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls behauptet, dass der angeblich von den RZ gelieferte Sprengstoff nach Aussage des Zeugen auch verwendet worden sei. Nach Zurückweisung der Beanstandung wiederholte der Zeuge Klein allerdings unmissverständlich seine damals gemachten Angaben, sodass die Ablehnungsbegründung insoweit nicht mehr aufrecht zu halten sein dürfte.
Bei den weiteren Befragungen bestärkte der Zeuge Klein die bisher schon aufgetretenen Zweifel an seinem Erinnerungsvermögen und dessen prozessuale Handhabung. So behauptete er, sich nicht mehr an ein von ihm Ende der 90er Jahre vor seiner Inhaftierung gefertigtes Buchmanuskript mit dem Titel „Redivivus“ erinnern zu können, das er beim Berliner Fest-Verlag erfolglos angeboten hatte. Das Manuskript hatte immerhin 220 Seiten und war durchsetzt von ihm als authentisch erkannten handschriftlichen Korrekturen. Damit machte er es unmöglich, ihm Passagen aus dem Werk vorzuhalten, die seine drei Treffen mit Herrn „Benz“ vom Verfassungsschutz zum Gegenstand hatten. Zunächst hatte er eingeräumt, dass es ihm dabei darum gegangen wäre, „eine Tür“ in Richtung einer besseren Lebensperspektive aufzustoßen. Dass er laut „Redivivus“ vom Verfassungsschutz sogar echte Ausweispapiere mit falschem Namen haben wollte, was praktisch eine Beendigung des strafrechtlichen Verfolgung vorausgesetzt hätte, daran wollte er sich jetzt nicht mehr erinnern. Er versteifte sich dann wieder darauf, dass „Benz“ nur einen Namen haben wollte, den er nicht bereit gewesen sei, zu geben und darum überhaupt kein Gespräch zustande gekommen sei. Die Frage, ob eine „Amnestie“ Gegenstand der Gespräche gewesen sei, konnte er nicht beantworten. Dies war ein empfindlicher Punkt, weil er und sein Freund Daniel Cohn-Bendit schon in dem „Menschlichkeits“-Buch massiv auf Amnestie gedrängt hatten. Denn wenn Amnestie nicht mehr klappte, blieb gegen die von ihm gefürchtet Knastperspektive nur die Lieferung von Beschuldigten nach der Kronzeugenregelung. Ein Antrag der Verteidigung auf Verlesung eines für ihn von seinem Rechtsanwalt gefertigten Rechtsgutachtens, das diese Möglichkeit im Detail behandelt, wurde positiv beschieden. Angesprochen auf verschiedene Widersprüche in seinem Aussageverhalten, die durch Verlesungsanträge geltend gemacht wurden, konnte er nicht mehr befriedigend beantworten. Nach Beendigung der Befragung wurde der Zeuge Klein entlassen.
Danach wurden von der Verteidigung eine Reihe von Anträgen gestellt, darunter ein Antrag auf Beiziehung von Krankenhausunterlagen zu den von dem Zeugen Klein selbst angegebenen früheren psychischen Erkrankungen und ein Befangenheitsantrag von Sonja Suder gegen Dr. Haag aufgrund eklatanter Mängel in der Professionalität des von ihm zur Vernehmungsfähigkeit des Zeugen Herrmann F. erstatteten schriftlichen Gutachtens. Selbst nicht einmal als Traumatologe qualifiziert, habe er aufgrund von nur lückenhaft verwendeten Angaben aus dem Jahre 1978 das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung Herrmann F’s. verneint, obwohl zum damaligen Zeitpunkt die Forschung auf diesem Gebiet noch gar nicht begonnen hatte und darum entsprechende Befunde nicht erhoben werden konnten. Dr. Haag soll am nächsten Verhandlungstag, d. 23.04. 9.00 Uhr erscheinen.
Aus diesem Grund möchten wir alle Verfahrensinteressierten bitten, zahlreich zu erscheinen. Ebenso an den folgenden Verhandlungstagen am 03.05. und 24.05. An den beiden Verhandlungstagen sollen der Vorsitzende Richter Dr. Gehrke und sein damaliger beisitzender Richter Dr. Bünger als Zeugen vernommen werden, die den von Klein belasteten Mitbeschuldigten aufgrund der mangelnden Glaubwürdigkeit Klein’s, im Jahr 2001 freigesprochen hatten.