Das Frankfurter Landgericht hat für den 6. August Hermann F. geladen. Seine ärztlich festgestellte Verhandlungsunfähigkeit beantwortete das Gericht mit einem Gefälligkeitsgutachten durch den Neurologen Haag (s. letzte Verhandlungstage).
Wie wir so eben erfahren haben, beabsichtigt das Gericht am 6. August Sibylle S. aus der Beugehaft vorzuführen – um zu „überprüfen“, ob sie durch den Knast „gebeugt“ wurde und zu Aussagen bereit ist.
Sibylle S. war mehrfach Zeugin geladen, um die unter folterähnlichen Bedingungen dem schwer verletzten Hermann F. abgerungenen Aussagen zu bestätigen. Sie hatte jede Aussagen verweigert. Dafür kam sie am 9. April 2013 für 6 Monate in Beugehaft, um ihre Aussage zu erzwingen.
Seid solidarisch mit Hermann F. und Sibylle S. und kommt am 6. August um 9 Uhr zur Verhandlung!