Im Verfahren gegen das mutmaßliche Terroristenpaar Sonja Suder und Christian Gauger wird das gegen den Lebensgefährten Suders abgetrennt. Gegen sie erfolgt eine Anklage wegen dreifachen Mordes.
Vor dem Frankfurter Landgericht ist nach langer Pause der Opec-Prozess wieder in Bewegung gekommen. Das Verfahren gegen den 71 Jahre alten Angeklagten Christian Gauger wurde abgetrennt – übrig bleibt die dreifache Mordanklage gegen seine 80 Jahre alte Lebensgefährtin Sonja Suder. Zudem wurde die Zeugin Sibylle S. wegen Verweigerung der Aussage unter großem Gejohle in Beugehaft genommen.
Dass das Verfahren gegen Gauger abgetrennt wurde, ist ein Ergebnis der schieren Vernunft. Allzu oft hatte in der Vergangenheit dessen Krankheit eine normale Prozessführung so gut wie unmöglich gemacht. Gauger leidet unter den Folgen eines Herzstillstandes – die ohnehin von vielen Pausen unterbrochenen Verhandlungstage mussten, wenn sie denn stattfanden, Punkt 13 Uhr enden.
Theatralischer Abgang
Auch die Beugehaft gegen das ehemalige Mitglied der Frankfurter Revolutionären Zellen, Sibylle S., hatte sich abgezeichnet. Die 59-Jährige war 1981 wegen eines Brandanschlags auf den Königssaal des Heidelberger Schlosses zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Auch Suder wird dieser Anschlag zur Last gelegt – wenngleich sich dieser Vorwurf gegenüber den drei Todesopfern, die das Attentat auf die Konferenz der Opec-Minister 1975 in Wien forderte, vergleichsweise bescheiden ausnimmt.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte S. die Aussage verweigert. Das Gericht gab ihr Bedenkzeit und füllte die Lücke mit der Vernehmung des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein. S. allerdings blieb bei ihrer Einstellung. Sie verließ den Gerichtssaal in Handschellen – unter Rufen wie „Widerstand lässt sich nicht beugen“ und „Folterkomplizen“. Was wiederum die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock dazu veranlasste, den Zuschauersaal komplett räumen zu lassen.
Schlechter Gesundheitszustand
Sybille S. war einst die Verlobte von Hermann Feiling, dem ebenfalls als Ex-Terroristen geladenen Zeugen, der 1978 beide Beine und beide Augen verlor, als ihm eine selbst gebastelte Bombe im Schoß explodierte. Auf den damaligen Aussagen Feilings, die er noch auf der Intensivstation machte, basiert zu großen Teilen der Prozess gegen Suder und Gauger. Es scheint derzeit allerdings unwahrscheinlich, dass Feiling überhaupt aussagen muss – der Gesundheitszustand des Mannes ist fragwürdig. S. lebt mit Feiling und ihrem jetzigen Mann unter einem Dach. Sie habe mit Feiling nie über seine damalige Aussage gesprochen, die auch Grundlage ihrer Verurteilung war. Feiling leide an epileptischen Anfällen, vor allem wenn er sich aufrege. Das habe sie ihm ersparen wollen.
Die Dauer der Beugehaft kann bis zu einem halben Jahr betragen – sobald sie sich zur Aussage entschließe, so Richterin Stock, könne S. das Gefängnis verlassen. Der Anwalt von S., Jürgen Borowsky, kündigte an, gegen die Beugehaft Beschwerde einzulegen.
Quelle: Frankfurter Rundschau