Pünktlich beginnt der Prozess, zuvor konnten wir Sonja und Christian lachend und scherzend erleben.
Als erstes wird RA Bremer einen Antrag stellen, der sich auf die Verlesungen im letzten Verhandlungstag bezieht. Es wird hierin ein Sachverständigergutachten eingefordert: Über die Vorhänge im Schloss Heidelberg, Über den Brandsatz, die dadurch entstandene Hitze, die nicht ausreichte, das ganze Gebäude in Brand zu setzen, außerdem eine in Augenscheinahme des Tatortes, wegen der Bauweise, die ein Übergreifen auf andere Gebäudeteile ausschließt. Alle RAe schließen sich dem Antrag an. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Schwere der Tat zu relativieren bzw. anders einzuordnen. Er wird zu Kenntnis genommen und nicht weiter darauf eingegangen.
Und schon geht es um Zeugen zu dem Anschlag auf MAN in Nürnberg
22.8.1977. Die Polizeilichen Zeugen hierzu sind schon 1998 verstorben. Deshalb werden die Protokolle von damals verlesen, unter anderem zur Tatortsichtung, Spurensuche und der Spurenbericht an das BKA Abt. TE.
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Vernehmungsfähigkeit von HF. Nachfragen beziehen sich auf den Gutachter und ob dieser schon seine Arbeit aufgenommen hat. Hierzu konnte der Staatsanwalt nichts konkretisieren. Es werden Kopien der Bilder des Verletzten HF eingeführt und von allen Beteiligten in Augenschein genommen. Es wird nachgefragt, wo die Originale abgeblieben sind. BKA — LKA?
Es wird beantragt, die Originale zu beschaffen, um sie in Augenschein nehmen zu können. Auch die Staatsanwaltschaft schließt sich an.
Verlesung eines Schreibens von MAN an das BKA/LKA über die Schadenshöhe beim Anschlag 1977 auf MAN Höhe des Schadens 34000 DM.
Verlesung des Gebäudeversicherers an das BKA/LKA wegen des Anschlags auf das Heidelberger Schloss Schaden 97000 DM. Es geht um die Schadensersatzforderung nebst 4 % Zinsen zu fordern von – ja von wem?
Hierzu hatte sich der Zeuge krank gemeldet und schon angedeutet, dass er sich nicht mehr erinnern kann, keine Akten mehr vorhanden sind, und ob die Vernehmung, wenn erforderlich, nicht auch in München stattfinden kann. Hierüber steht eine Entscheidung aus.
Staatsanwaltschaft soll sich um die Zeugenermittlung bzw. um deren
Verfügbarkeit kümmern. Zeugen, wie der Vater von Christian, der 1906 geboren ist, und die heute 106 Jahre alt wären, würden sie noch leben.
Die Verhandlung endet um 11 Uhr. Es gab keine Personalien-feststellung am Anfang, aber alles musste abgegeben werden. Es war möglich Papier und Schreibzeug mit rein zu nehmen. Im Prozess waren auch wieder 2-3 Zivile anwesend.