Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages gab Richterin Stock die Ablehnung des Widerspruchs der Anwälte gegen die Fortsetzung der Verlesung von Richter Kuhns Aussage bekannt. In der dazugehörigen Begründung erklärte sie, dass sie die Verwertbarkeit der Aussage als
gegeben sähe. Auch sähe sie keine Notwendigkeit, eine vollständige Akteneinsicht bezogen auf die Aussage von Kuhn zu gewähren (Antrag der AnwältInnen abgelehnt).
Ein daraufhin gestellter Antrag der Verteidigung auf rechtliches Gehör und damit noch mal auf die Hinzuziehung der gesamten Akte um den Vernehmungshintergrund von Hermann deutlich zu machen, wurde nach 10-minütiger Beratung vom Gericht abgelehnt.
Es wurde weiter aus der Akte Kuhn vorgelesen und die Anwälte stellten anschließend mehrere Beweisanträge. Die Beweisanträge bezogen sich alle auf die gesundheitlich sehr schlechte Verfassung von Hermann zum Zeitpunkt seiner „Aussagen“ im Juni 1978 und mit welcher Ignoranz und Verfolgungswillen von Seiten der Justiz mit Hermann umgegangen wurde.
Darüber hinaus wurde noch ein weiterer Antrag eingereicht, in dem
darauf hingewiesen wurde, dass der bisherige medizinische
Sachverständige, der in einem vom Gericht in Auftrag gegebenen
Gutachten die damalige Vernehmungsfähigkeit von Hermann feststellte, nicht über die nötigen Qualifikationen verfügen würde. Stattdessen wurde der Antrag auf ein neues Gutachten von einem dafür ausreichend qualifizierten Traumaspezialisten gestellt. Dafür wurde Prof. Dr. Seibner von der Uni Heidelberg vorgeschlagen. Über die Anträge soll bis zum nächsten Verhandlungstag entschieden werden.
Im Anschluss an die Anträge der Verteidigung wurden vom Gericht drei Bekennerschreiben der RZ verlesen:
1. Zu den Waffenlieferungen von MAN an das damalige Apartheidsregime in Südafrika
2. Zur KSG Becker AG – Zulieferer von Kernkraftwerken
3. Zu Sanierungspolitik und dem Brand im Heidelberger Schloss
Nach einer längeren Pause wurde vom Gericht noch ein Lebenslauf von Christian verlesen. Diesen hatte er 1967 für die nachträgliche
Verweigerung des Kriegsdienstes verfasst. Verschiedene bekannte
Wohnsitze von Christian bis 1978 wurden aufgezählt sowie auch seine engeren Verwandten zu diesem Zeitpunkt und ein Vermerk von 1985. Als die Richterin einen Artikel aus der WOZ mit einem vermeintlichen Interview mit Sonja und Christian verlesen
wollte, verwiesen die Anwälte darauf, dass dieser nicht als Beweis
zugelassen werden solle, da die Richtigkeit des Inhalts nicht
gewährleistet und die Quelle nicht klar sei. Auch der daraufhin
gestellte Antrag der Anwälte wurde von der Richterin abgelehnt und der Artikel von ihr verlesen. Auf die Frage hin, wie dieser Artikel zu den Akten gekommen sei und woher er stamme, erklärte die Richterin ungehalten, dass sie ihn selber im Internet gefunden und zu den Akten genommen hätte.
Den Abschluss dieses Verhandlungstages bildeten verschiedene Berichte über den Brand im Heidelberger Schloss. Dabei standen im Vordergrund, wie der Brand entdeckt und gelöscht wurde, der Brandschaden und welche Materialien wohl für den Brand verantwortlich waren und wo er ausgebrochen sei. Dazu soll es beim nächsten Verhandlungstag auch Fotos geben.