Mit Prozessbeginn beantragte die Verteidigung das Gutachten einer Fachfrau für Traumatologie zu verlesen, das sich mit der psychischen Situation von Hermann F. im Jahre 1978 befasst. Ausführlich und kompetent erklärt die Traumatologin, die Notwendigkeit einer persönlichen Untersuchung und Begutachtung von Hermann F. durch einen erfahrenen Traumatologen, der von der Verteidigung schon vor Wochen beantragt worden war. Bisher hatte sich das Gericht geweigert, diese Begutachtung vornehmen zu lassen, weil es offensichtlich befürchtet, dass dann die Verhöre von Hermann F. im Jahre 1978 nicht mehr verwertet werden können. Wir können gespannt sei, welche Begründung das Gericht nun erfindet, um zu verhindern, dass kompetente Sachverständige sich mit der unmenschlichen Behandlung von Hermann. F. befassen.
Des Weiteren wurde ein Antrag auf Kenntlichmachung der Gerichtseigenen Recherche gestellt, da die Richterin einen Zeitungsartikel auf eigene Faust, der Prozessakte beigelegt hatte. Darüber hinaus gab es einen weiteren Antrag an die Staatsanwaltschaft. Diese möge die zukünftig verwendeten Beweismittel und deren Umfang, sowie den Zeitpunkt ihrer Anwendung vor Gericht, der Akte beilegen.
Nach einer kurzen Pause wurde der Zeuge Paul Clemens, ein ehemaliger BKAler in Rente vorgeladen. Dieser wurde von der Bundesanwaltschaft ab März 1979 mit der Zusammenfassung der Akten im Fall RZ beauftragt. Clemens sollte Aussagen zu den Lebensläufen von Sonja und Christian machen, obwohl er laut eigener Aussage bis 1979 „nur“ die Akten zusammenfasste und keine weiteren Ermittlungen führte.
Außerdem konnte er sich weder an die Lebensläufe noch an anderen Inhalt aus der Akte erinnern. Seine einzigen Erinnerungen beruhen, nur auf Akten, die er vorher von der Staatsanwaltschaft zugespielt bekam. Dieser Vorgang sowie die andauernden Suggestivfragen der Richterin und vor allem der Staatsanwältin, verweisen deutlich auf eine der Staatsräson hinausgehende Motivation. Weiterhin wurde dieses Interesse, seitens der Staatsanwaltschaft, deutlich an der Verweigerung der Entlassung des Zeugens Clemens, um ihn ggf. zu weiteren Ermittlungen und Vernehmungen, an die er sich
nicht erinnert, zu befragen. Trotz zahlreicher Beanstandungen der
Verteidigung auf Glaubwürdigkeit des Zeugens und seiner eigenen Angabe, nichts mehr zu wissen, wurde der Zeuge noch nicht komplett entlassen. Wir werden ihn wohl noch mal zu Gesicht bekommen. Die Vernehmung wurde von der 1-stündigen Pause zwischenzeitig unterbrochen. Nachdem der Zeuge vorerst entlassen wurde, nahm die Staatsanwaltschaft Stellung zu den anfangs verlesenen Anträgen der Verteidigung. Nachdem der Zeuge vorerst entlassen worden ist, nahm die Staatsanwaltschaft Stellung zu den anfangs verlesenen Anträgen der Verteidigung. Anschließend wies die Verteidigung nochmals auf die Maximalzeit des Verhandlungstages hin, da die Zeit bereits überschritten war. Für den nächsten Prozesstermin am Dienstag den 11.12.2012 sollte KHK Schmidt in den Zeugenstand gerufen werden. Aber die Staatsanwaltschaft wies daraufhin, dass dieser bereits verstorben sei und somit selbstverständlich nicht erscheinen könne.
Die Stimmung bei uns und vor allem bei Sonja und Christian schien recht gut, obwohl sich, wie immer, auch 2 Zivis unter das Publikum mischten.