… gegen die Fortsetzung der Verlesung des Protokolls von Richter Kuhn befindet sich hier als PDF: kuhn
und zusätzlich zum Widerspruch noch ein paar zusammenfassende Worte zum „Zeugen“ Kuhn von uns:
Horst Kuhn war seit Mitte der 1970er Jahre Ermittlungsrichter des BGH in Staatsschutzverfahren. In dieser Funktion, die er bis 1989 innehatte, war er für fast alle Verfahren gegen die Stadtguerilla und Ermittlungen wegen §§129, 129a zuständig.
Er erließ Haftbefehle, ordnete Haft an und bestimmte mit seinen Verfügungen die Isolationshaft gegen politische Gefangene bis ins Kleinste. Deswegen kann man ihn durchaus als eine der zentralen Personen des Staatsschutzes bezeichnen. Dabei führte er nicht nur einfach die Anweisungen der Bundesanwaltschaft aus, sondern ersann sich auch neue Schikanen, um Gefangene zu drangsalieren. Um nur einige herausragende Beispiele zu nennen. 1977 ging er mit dem so genannten „Folterwochenende“ in die Geschichte ein: Zwei Tage wurden Gefangene der Bewegung 2. Juni mit Knebelketten gezwungen, an einer „Gegenüberstellung“ teilzunehmen, gewaltsam rasiert, frisiert und umgekleidet, um sie „wiedererkennbar“ zu machen. Folge waren u.a. jahrelange taube Arme und Hände, weil die Nervenbahnen zerrissen waren. Oder, dass Richter Kuhn in 1980er Jahren vielfach Haft anordnete wegen Sprühen von Parolen oder Kopieren von Hungerstreikerklärungen der Gefangenen. Überhaupt ist er in die Geschichte des Kampfes zwischen Staat und Gefangene eingegangen: Mit seinem Namen ist die jahrzehntelange Sonderhaft verbunden, so das „24 Punkte Haftstatut“ (das zum Schluss weit mehr Punkte umfasste). Darin wurde bis ins Kleinste die Isolationsfolter exekutiert.
Wenigstens einmal konnte 1978 ein Gefangener ihm seine Bösartigkeit passend beantworten und ihm eins in die Fresse geben, nachdem er erst ein Telefonat mit einem Verteidiger erlaubte, um dann süffisant die Verbindung zu unterbrechen.