Mit einer viertel Stunde Verspätung beginnt der Prozess unter der kritischen Beobachtung von vier Genossen aus Paris. Zuvor konnten wir eine gut gelaunte Sonja und einen frisch aussehenden Christian erleben.
Als erstes wird der Beschluss zu den vorangegangenen Befangenheits-anträgen verlesen. Eine schreckliche Sprache und es verwunderte nicht, dass die Anträge – wie schon die vorangegangenen – zurückgewiesen wurden.
Es folgt ein Disput zwischen Rechtsanwälten auf der einen Seite und der Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richterin andererseits.
Thema: Warum wurde ein Richter, der über die Befangenheit zu entscheiden hatte, erst am Abend vorher benannt? Wie wurde der Antrag der Verteidigung auf Überprüfung der Zuständigkeit dieses Richters entschieden? Wann wurde der seitenlange maschinen-schriftliche Beschluss tatsächlich verfasst? Fragen, die das Gericht und eine sichtlich überforderte Vorsitzende nicht zu beantworten wusste. Die ZuhörerInnen erlebten eine Farce der Justiz.
Beim Verlesen der Protokolle fühlt sich das Gericht dann wieder auf sicherem Boden. Protokolle von „Eindrücken“ der Vernehmungs-personen von Hermann F. aus dem Jahre 1978 wurden weiter verlesen. „Eindrücke“, die in ihrem Zynismus kaum zu überbieten sind, wenn davon berichtet wird, wie gut es Hermann F. gegangen ist, wie er Amputation und Erblindung weg gesteckt habe, als ob nichts gewesen ist. Bilder, die das Gericht nutzen will, um eine Verwertbarkeit der „Aussagen“ von Hermann F. hin zu kriegen.
Die Erklärung der Verteidigung, dass Hermann F. zum willenlosen Objekt von seinen Verhörspersonen gemacht worden ist und diese runtergelesenen Texte, die unmenschliche Behandlung widergeben, der Hermann ausgesetzt gewesen ist, prallt an diesem völlig Gericht ab. Mit aller Macht, so scheint es, sollen die „Aussagen“ von Hermann F. verwertet werden.