Am kommenden Freitag ist die Zeugin S. ein weiteres Mal vorgeladen. Da sie der festen Überzeugung ist, dass Hermann F. damals nicht vernehmungsfähig war, verweigerte sie bei der Vernehmung am 12. Oktober die Aussage. Daraufhin hatte Richterin Stock ein „Ordnungsgeld“ von 400 € verhängt und Beugehaft angedroht, falls die Zeugin es sich nicht anders überlegt, diese blieb aber bei ihrer Haltung.
Traut sich die Kammer ernsthaft, Beugehaft zu verhängen, wenn S. weiter schweigt?