Fritz Güde: Schändliche Beanspruchung einer erpressten Aussage im RZ-Prozess

Lange Zeit auch hat gerade die Linke es begrüßt, dass Verjährung im modernen Strafprozess kaum noch eine Rolle spielt. Zumindest wenn es um Mord und Mordversuch geht. Schließlich hatte zwanzig Jahre nach dem Ende des NS-Reichs Verjährung als letztes Versteck der noch vorhandenen Verbrecher aus jenen Zeiten gedient. Diese allgemeine Haltung ließ freilich vergessen, dass die Einführung von Verjährung schon in ganz bürgerlichen Zeiten durchaus ihren Sinn gehabt hatte. Dann nämlich, wenn durch die abgelaufene Zeit zwischen Tat und Ermittlung eine sichere Erkenntnis unmöglich schien. Ein solcher Fall scheint in dem jetzigen Prozess gegen zwei angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen vorzuliegen. Genau zwei Zeugen werden aufgeboten. Der eine ein seit Jahren erschöpfend reuiger Herr Klein, der schon in sein Bekenntnisbuch „Zurück in die Menschlichkeit“ allerlei eintropfen ließ, was wohlwollend als Hörensagen gewertet werden kann.Keinesfalls als Beweis in irgendeinem juristischen Sinn. Sich auf so jemand zu stützen, ist wagemutig.

Skandalös und empörend ist aber die Aufrufung des Zeugen Feiling, der heute aussagen wird. Der herangezogene Artikel der FR benennt scharf die Umstände einer Vernehmung – nach operativer Entfernung beider Beine und Erblindung, unter dauernder Einflößung solcher Opiate, die minimales Bewusstsein und Sprechfähigkeit gerade noch aufrecht erhielten. Hinzu kommt – wie mir erinnerlich aus der Zeit der Vernehmung – dass damals absichtlich die Illusion erzeugt worden sein soll, der Verhörte spreche eigenlich mit seinem Anwalt. (Anwälten?).Zu klarer Erkenntnis der Folgen seiner Aussagen gekommen hat Feiling alles widerrufen. Wenn er jetzt von Folter spricht, mag das im streng juristischen Sinn übertrieben sein: dass er seine damalige Situation nachträglich so beurteilt, ist höchst verständlich.

Auf solche Zeugen gestützt, Auslieferung zu erzwingen, Untersuchungshaft zu verhängen und ein Hauptverfahren zu eröffnen ist tollkühn genug. Das Gericht wird seinen Ruf gerade noch retten können, wenn es das Verfahren unverzüglich einstellt- aus Mangel an gerichtlich verwertbaren Beweisen. Und sich um Haftentschädigung und angemessene Versorgung für die letzten Jahre der beiden Angeklagten kümmert.

Geschrieben von Fritz Güde in: http://www.trueten.de/archives/8009-Feiling-Schaendliche-Beanspruchung-einer-erpressten-Aussage-im-RZ-Prozess..html#c8009

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