PRESSEERKLÄRUNG: In dem Verfahren gegen Sonja Suder und Christian Gauger wird mitgeteilt, dass der Befangenheitsantrag von Frau Suder vom 31.01.2012 durch Beschluss der Vertreterkammer vom 29.02.2012 zurückgewiesen worden ist. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der umfangreichen Begründung des Antrags nimmt der Beschluss nicht vor.
Hartmann Rechtsanwalt, 7.3.2012